Kontakt

ASP-Kernteam


Für die Organisation der Praxisphase ist das Didaktische Zentrum (DiZ) zuständig: uol.de/schulpraktikum

FAQ zum Allgemeinen Schulpraktikum

Die Fragen auf dieser Seite werden in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.

Allgemeine Fragen zum Praktikum

Kann ich mir bisherige Lehrtätigkeiten als Praktikum anerkennen/anrechnen lassen?

Alle Informationen zum Thema „Anerkennungen” finden Sie hier.

Fragen zu den ASP-Vorbereitungsseminaren

Ich bin während der Vorlesungszeit verhindert durch ein Auslandssemester, Krankheit, ... und kann das ASP-Vorbereitungsseminar nicht oder nicht vollständig absolvieren - was nun?

Für Studierende, die während des Sommersemesters verhindert sind und daher das ASP-Vorbereitungsseminar nicht oder nicht über den gesamten Zeitraum hinweg besuchen können, besteht die Möglichkeit ein Blockseminar zu absolvieren. Nehmen Sie dazu bitte direkt zu uns Kontakt auf unter: .

Fragen zur Praxisphase

Muss ich während der Praxisphase jeden Tag zur Praktikumsschule?

Ja! Die Kernzeit des Praktikums beträgt 5 Wochen. Hinzu kommen vorbereitende und nachbereitende Besuche in der Schule; dies ergibt eine Praktikumszeit von insgesamt 6 Wochen. In den fünf Wochen Praktikum müssen die Praktikant:innen jeden Tag in der Schule anwesend sein (25 Zeitstunden in der Schule = 5 Tage à 5 Zeitstunden)! 

Ich bin zum Zeitpunkt der Praxisphase im Ausland (oder habe einen anderen wichtigen Grund, weshalb ich das Praktikum nicht im Aug/Sept/Okt absolvieren kann) - wann kann ich die Praxisphase absolvieren?

Studierenden, die z.B. aufgrund eines Auslandssemesters den regulären Praktikumszeitraum nicht wahrnehmen können, wird ermöglicht, das Praktikum zu einem anderen Zeitraum anzutreten (z.B. in der vorlesungsfreien Zeit im darauffolgenden Frühjahr). Es ist dafür ernorm wichtig, dass Sie dies sowohl dem diz wie auch der/dem Lehrenden Ihres ASP-Vorbereitungsseminars frühzeitig mitteilen!

Ich kann das Praktikum unerwartet doch nicht antreten - was jetzt?

Falls das Schulpraktikum nicht angetreten wird, müssen unbedingt die Praktikumsschule, das DiZ und der/die Lehrende des ASP-Vorbereitungsseminars informiert werden! Sollten Sie sich nicht bei allen drei Parteien abgemeldet haben und keine triftigen Gründe für Ihre Absage vorliegen, müssen Sie ggf. das ASP-Vorbereitungsseminar im nächsten Jahr wiederholen und können das Praktikum erst danach absolvieren.  Sollten Sie unerwartet längerfristig erkranken und das Praktikum deshalb nicht absolvieren können, informieren Sie bitte ebenfalls die Praktikumsschule, das DiZ und der/die Lehrende des ASP-Vorbereitungsseminars. Sollten Sie ein ärztliches Attest vorweisen können, ist es i.d.R. möglich, das Praktikum z.B. im darauffolgenden Frühjahr zu wiederholen.

Ich falle während der Praxisphase kurzzeitig aus - z.B. aufgrund von Krankheit oder einer wichtigen Prüfung. Was soll ich tun?

Wenn Sie während der Praxisphase kurzzeitig ausfallen, weil Sie z.B. krank geworden sind oder eine wichtige Prüfung wahrnehmen müssen, liegt es letztendlich im Ermessen Ihrer Praktikumsschule, wie damit umgegangen wird. Zunächst einmal versteht es sich von selbst, dass Sie sich rechtzeitig im Sekretariat der Schule krankmelden; zudem sollten Sie, falls Kontaktdaten vorhanden sind, Lehrkräften, die Sie an dem betreffenden Tag unterstützt hätten, frühzeitig Bescheid geben. Eventuell müssen Sie die versäumten Praktikumstage nachholen (was ab einem bestimmten Krankheitszeitraum durchaus empfehlenswert ist), ein Attest einreichen oder andere Nachweise erbringen. Was universitäre Verpflichtungen (wie z.B. Prüfungen oder verpflichtende Exkursionen) angeht, so sind Sie dringend dazu angehalten, diese nur wahrzunehmen, wenn es überhaupt nicht anders möglich ist. Gerade auf mehrtägige Exkursionen sollte jedoch verzichtet werden bzw. müssen die versäumten Tage dann auf jeden Fall an die Praxisphase drangehängt werden; dies kann jedoch aufgrund des begrenzten Kernpraktikumszeitraums (zwischen Sommer- und Herbstferien) äußerst schwierig werden, zudem ist eine Unterbrechung des Praktikums nicht zu empfehlen! Sie müssen keine Krankschreibung/Attest bei Ihrer ASP-Seminarleitung einreichen! 

Fragen zum ASP-Portfolio/Prüfungsleistung

Wie melde ich mich für die Prüfungsleistung an?

Sie melden sich i.d.R. zu Beginn des Sommersemesters für die Prüfung an. Die Anmeldung erfolgt über stud.ip. Sie erfahren alle Einzelheiten zur Prüfungsanmeldung (Anmeldezeitraum, Prüfungsform, Prüfer:in) in der ersten Vorlesung. Melden Sie sich bitte nur für die Prüfung an, die in der Vorlesung ausdrücklich genannt wird. Es kann sein, dass aus dem vorigen Durchgang noch Prüfungen für den Zweitversuch zu finden sind, für die Sie sich nicht anmelden! 

Was, wenn ich vergessen habe, mich zur Prüfungsleistung anzumelden?

Sollten Sie sich nicht rechtzeitig zur Prüfungsleitung (über Stud.IP) angemeldet haben, wird Ihnen keine Schule zugewiesen und Sie können das ASP in diesem Durchgang nicht machen (gilt auch für Selbstsucher!). Beachten Sie bitte, dass Sie sich für den nächsten Durchgang erneut beim DiZ für das ASP anmelden müssen.

Gehört von mir verwendetes Unterrichtsmaterial mit ins Portfolio?

Bitte fügen Sie dem Portfolio kein konkretes Unterrichtsmaterial hinzu – sollte Ihre Stunde ohne das Material nur schwer nachzuvollziehen sein oder Sie das Material Ihrer/m ASP-Lehrenden gerne zeigen wollen, überlegen Sie sich, ob Sie es z.B. als Dateien/Fotos/Screenshots in einer Cloud speichern und im Planungsraster auf einen Link (den Sie über die Cloud-Datei erstellen) verweisen, auf den die/der ASP-Lehrende dann zugreifen kann.

Muss ich im Portfolio wissenschaftliche Quellen verwenden?

Im Mittelpunkt des ASP-Portfolios steht - im Gegensatz zu anderen schriftlichen Arbeiten in Ihrem Studium - nicht das wissenschaftliche Arbeiten; dennoch soll selbstverständlich auch diese Prüfungsleistung dazu dienen, Sie an das wissenschaftliche Arbeiten heranzuführen. Sie sollten demnach darauf achten, Ihre Beobachtungen und Beschreibungen z.B. mithilfe der im Seminar verwendeten und/oder weiterführender Literatur zu untermauern und fachlich zu begründen. Selbstverständlich müssen Sie auch hier Ihre Quellen nennen und korrekt zitieren.

Was, wenn ich plötzlich krank werde und das Portfolio nicht reichtzeitig abgeben kann?

Grundsätzlich ist die Bearbeitungszeit des Portfolios ja recht lang, weshalb Fristverlängerungen i.d.R. nicht notwendig sind. Falls eine kurzfristige Erkrankung Ihnen dennoch die fristgerechte Einreichung des Portfolios verbietet, senden Sie bitte ein ärztliches Attest an Ihre:n ASP-Lehrenden. Diese:r teilt Ihnen dann Ihr neues Abgabedatum mit.

(Stand: 23.04.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page